Breitbandausbau – Teil 3 - Förderverfahren BayGibitR

Der Markt Burgwindheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

Erneuter Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (12.07.2023) - zusätzliche Markterkundung 1.2

Der Markt Burgwindheim wiederholt für ausgewählte Adressen die Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 18.08.2023 an dieser zusätzlichen Markterkundung gemäß der nachfolgenden Bekanntmachung und den Unterlagen zu beteiligen.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Peter Henkelmann: p.henkelmann(at)ebrach.de

Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (09.06.2022)

Der Markt Burgwindheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Der Markt Burgwindheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich BIS SPÄTESTENS 19.07.2022 laut nachfolgender Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen.

Förderschritt 1: Beginn der Bestandsaufnahme (09.06.2022)

Gemäß der BayGibitR hat der Markt Burgwindheim nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht.

Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Herrn Peter Henkelmann: p.henkelmann(at)ebrach.de