Marktgemeinde Burgwindheim
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ mit Grünordnungsplan
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ vom Architekturbüro Horak, Castell gebilligt.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs nördlich vom Ortsteil Kappel ist als Lageplan unter der Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses abgedruckt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ mit integriertem Grünordnungsplan für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
15.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Informationen zum Boden, Wasser, Arten und Lebensräumen u.a.
Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung für das Vorhaben Photovoltaikanlage Kappel; von David Köppen Naturschutzplanung, Neustadt a. d. Aisch
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.burgwindheim.de) unter „Unsere Gemeinde – Laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgwindheim, 09.11.2023
gez. Johannes Polenz
Erster Bürgermeister