Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Bebauungsplänen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Bebauungsplänen.
Marktgemeinde Burgwindheim
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“
Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ im Parallelverfahren beschlossen. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Marktgemeinderat am 28.03.2023 den Änderungsbereich erweitert und damit geändert. Für die erforderliche CEF-Maßnahme wurde eine Teilfläche mit 10.000 m² der Flurnummer 271, Gemarkung Unterweiler, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss vom 31.05.2022 wird durch den Beschluss vom 28.03.2023 ergänzt.
Geltungsbereich (siehe unten bei Links "Lageplan")
Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:
Verfahrensart
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung mit Solarmodulen im Sondergebiet, die Erschließung des Gebiets und der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft geregelt.
Burgwindheim, 30.03.2023
(Siegel)
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister
Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 20, Gemarkung Untersteinach, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Das Planungsgebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 20 Gemarkung Untersteinach. Der Lageplan vom 31.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beiliegenden Lageplan).
Verfahrensart
Die Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Planung hat zum Ziel Wohnraum zu schaffen.
Burgwindheim, 08.06.2022
(Siegel)
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister
Die Änderung ist mit der Bekanntmachung am 16.06.2022 wirksam geworden.