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Bebauungspläne

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Bebauungsplänen.

Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel

Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Marktgemeinde Burgwindheim 
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ 

Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ im Parallelverfahren beschlossen. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Marktgemeinderat am 28.03.2023 den Änderungsbereich erweitert und damit geändert. Für die erforderliche CEF-Maßnahme wurde eine Teilfläche mit 10.000 m² der Flurnummer 271, Gemarkung Unterweiler, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss vom 31.05.2022 wird durch den Beschluss vom 28.03.2023 ergänzt.

Geltungsbereich (siehe unten bei Links "Lageplan") 

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt: 

  • Im Norden: Flurnummer 272 Gemarkung Unterweiler
  • Im Osten: Flurnummer 274 Gemarkung Unterweiler Weg
  • Im Süden: Flurnummer 270 Gemarkung Unterweiler
  • Im Westen: Flurnummer 271 teilweise Gemarkung Unterweiler 

Verfahrensart 

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt. 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 

Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung mit Solarmodulen im Sondergebiet, die Erschließung des Gebiets und der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft geregelt. 

Burgwindheim, 30.03.2023 
(Siegel) 
gez. 
Johannes Polenz 
Erster Bürgermeister

Einbeziehungssatzung Untersteinach "Am Stachelberg"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Marktgemeinde Burgwindheim für die Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“

Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 20, Gemarkung Untersteinach, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen. 

Geltungsbereich (Lageplan) 

Das Planungsgebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 20 Gemarkung Untersteinach. Der Lageplan vom 31.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beiliegenden Lageplan). 

Verfahrensart 

Die Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 

Die Planung hat zum Ziel Wohnraum zu schaffen. 

Burgwindheim, 08.06.2022 
(Siegel) 
gez. 
Johannes Polenz 
Erster Bürgermeister

Burgwindheim Nord Siedlungsstraße

Die Änderung ist mit der Bekanntmachung am 16.06.2022 wirksam geworden.