Abwasser
„Abwasserbeseitigung;
Anpassung der Abwasserbeseitigungskonzepte - Bezeichnung der Gebiete nach Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayWG für das Erlaubnisverfahren mit Zulassungsfiktion für Kleinkläranlagen
Die Gemeinden sind gemäß Art. 34 Abs. 2 Satz 2 BayWG (Bayerisches Wassergesetz) verpflichtet, Abwasserentsorgungskonzepte aufzustellen und fortzuschreiben für alle Anwesen, die nicht an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden. Das Abwasserbeseitigungskonzept (Stand: Juli 2022) wird nachfolgend veröffentlicht. Im Abwasserbeseitigungskonzept wird auch festgelegt, ob ein PSW (Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft) zur Begutachtung einer Kleinkläranlage herangezogen werden darf und welche Anforderungen an die Kleinkläranlagen gestellt werden.
Soweit sich im neuen Abwasserentsorgungskonzept Änderungen zu den bisherigen Anforderungen ergeben, müssen die bereits bestehenden Kleinkläranlagen angepasst werden. Die betroffenen Betreiber erhalten vom Landratsamt Bamberg eine entsprechende Information.“
Abwassertechnische Anforderungen an die Entwässerung von Einzelbauvorhaben im Bereich des Marktes Burgwindheim
Wasser
Trinkwasseranalysen
Wasserprüfberichte
Wasser- und Abwassergebühren
Der Markt Burgwindheim erhebt folgende Gebühren für das Abwasser:
Für Abwasser müssen Sie 1,98 € pro Kubikmeter (Kanalgebühr) entrichten.
Die Zählergrundgebühr beträgt pro Jahr für Abwasser 142,50 €.
Die Gebühren für Wasser betreffen die Auracher Gruppe:
Für Wasser fällt aktuell eine Gebühr von 1,88 € pro Kubikmeter an.
Weitere Informationen sowie die Konditionen zu den Grundgebühren dazu finden Sie auf der Homepage der Auracher Gruppe.