Breitbandausbau – Teil 2

Der Markt Burgwindheim beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.

In der folgenden Datei finden Sie die Stellungnahme des Marktes Burgwindheim zum Kooperationsvertrag.

Dem Markt Burgwindheim ist am 20.09.2016 der Zuwendungsbescheid für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern übergeben worden.

Das Internet in Burgwindheim und Ebrach soll schneller werden. Dazu haben die Marktgemeinde Burgwindheim und die Marktgemeinde Ebrach neben 17 weiteren Gemeinden aus Oberfranken den Zuwendungsbescheid für den Ausbau im dritten Ausbauabschnitt bezüglich der Breitbandversorgung aus den Händen von Staatsminister Markus Söder erhalten. Heinrich Thaler, Erster Bürgermeister der Gemeinde Burgwindheim, nahm stellvertretend beide Bescheide in Bayreuth entgegen. Die Initiative hat zum Ziel das Hochgeschwindigkeitsnetz im Freistaat weiter auszubauen, ein wichtiges und zukunftsweisendes Projekt für den ländlichen Raum. Denn nach dem Ausbau können Filme und Musik ohne Probleme gestreamt, Daten schnell hochgeladen und verschickt werden. Ein wichtiger Baustein, gerade auch für die regionale Wirtschaft. Für dieses Projekt erhält Burgwindheim 364.982,49 Euro Fördermitte.

Der Markt Burgwindheim hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung nach Nr. 5.6 BbR getroffen.

Diese Auswahlentscheidung kann im folgenden Dokument eingesehen werden:

Der Markt Burgwindheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR; in der Fassung vom 10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14) durch.

Die Angebote sind bis zum 31.03.2016 einzureichen.Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind nachfolgend zum Download bereitgestellt:

Gemäß der Breitbandrichtlinie (Bbr), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat der Markt Burgwindheim vom 11.09.2016 bis zum 15.10.2016 ein Markterkundgungsverfahren nach Nr. 4.3 ff Bbr durchgeführt.

Die Ergebnisse der Markterkundgung sind im nachfolgenden Dokument beschrieben:

Der Markt Burgwindheim veröffentlich gemäß Nr. 4.3 ff der Breitbandrichtlinie eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.

Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussteilnehmer in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.

Der Markt Burgwindheim bittet daher mit dem hier hinterlegten Aufruf alle Netzbetreiber, sich bis spätestens 15.10.2015 an der Markterkundgung zu beteiligen.

NachNr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundgung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen.

Die Ist-Versorgung des Marktes Burgwindheim kann hier abgerufen werden: