Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Marktgemeinde Burgwindheim
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ mit Grünordnungsplan
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ vom Architekturbüro Horak, Castell gebilligt.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs nördlich vom Ortsteil Kappel ist als Lageplan unter der Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses abgedruckt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ mit integriertem Grünordnungsplan für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
15.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Informationen zum Boden, Wasser, Arten und Lebensräumen u.a.
Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung für das Vorhaben Photovoltaikanlage Kappel; von David Köppen Naturschutzplanung, Neustadt a. d. Aisch
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.burgwindheim.de) unter „Unsere Gemeinde – Laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgwindheim, 09.11.2023
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Marktgemeinde Burgwindheim
für die 9. Änderung des Flächennutzungsplans (mit integriertem Landschaftsplan)
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 28.03.2023 den vom Architekturbüro Horak, Castell, erarbeiteten Entwurf zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für das bezeichnete Gebiet und die Begründung mit Umweltbericht liegen in der Zeit vom
15.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 12)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 9. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Informationen zum Boden, Wasser, Arten und Lebensräumen u.a.
Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung für das Vorhaben Photovoltaikanlage Kappel; von David Köppen Naturschutzplanung, Neustadt a. d. Aisch
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.burgwindheim.de) unter „Unsere Gemeinde – Laufende Bauleitplanverfahren“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Burgwindheim, 09.11.2023
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister
10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes 'Unterweilerer Berg'
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Marktgemeinde Burgwindheim
für die 10. Änderung des Flächennutzungsplans
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.05.2023 den Vorentwurf zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des geplanten Bebauungsplanes „Unterweilerer Berg“, Gemarkung Burgwindheim, in der Fassung vom 09.05.2023 gebilligt und beschlossen den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der oben abgedruckte Lageplan kennzeichnet die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs.
Der Vorentwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 09.05.2023 für das oben bezeichnete Gebiet und die Begründung liegen in der Zeit vom
05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 11)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 10. Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.burgwindheim.de) unter „Unsere Gemeinde – Flächennutzungsplan“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs.3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S.1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Burgwindheim, 25.05.2023
(Siegel)
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan 'Unterweilerer Berg' in Burgwindheim mit integriertem Grünordnungsplan
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Marktgemeinde Burgwindheim
für den qualifizierten Bebauungsplan „Unterweilerer Berg“
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 09.05.2023 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Unterweilerer Berg“, mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Burgwindheim, in der Fassung vom 09.05.2023 gebilligt und beschlossen, den o. g. Bauleitplanvorentwurf mit Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zeitgleich gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist als Lageplan unter der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (s. o.) abgedruckt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Unterweilerer Berg“ mit integriertem Grünordnungsplan, Gemarkung Burgwindheim, in der Fassung vom 09.05.2023 und die Begründung liegen in der Zeit vom
05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Ebrach (Zimmer 11)
Rathausplatz 2, 96157 Ebrach
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist von jedermann abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Unterweilerer Berg“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes „Unterweilerer Berg“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet auf (https://www.burgwindheim.de) unter „Unsere Gemeinde – Bebauungspläne“ veröffentlicht.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Burgwindheim, 25.05.2023
(Siegel)
gez.
Johannes Polenz
Erster Bürgermeister