Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB der Marktgemeinde Burgwindheim für die Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“

Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 20, Gemarkung Untersteinach, die Aufstellung der Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Das Planungsgebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 20 Gemarkung Untersteinach. Der Lageplan vom 31.05.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Einbeziehungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses (siehe beiliegenden Lageplan).

Verfahrensart

Die Einbeziehungssatzung Untersteinach „Am Stachelberg“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Planung hat zum Ziel Wohnraum zu schaffen.

 

Burgwindheim, 08.06.2022                                                                                                         (Siegel)

gez.

Johannes Polenz

Erster Bürgermeister