Bekanntmachung der Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Marktgemeinde Burgwindheim

für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“

Der Gemeinderat des Marktes Burgwindheim hat in der Sitzung vom 31.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Photovoltaikanlage Kappel“ im Parallelverfahren beschlossen. Nach der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Marktgemeinderat am 28.03.2023 den Änderungsbereich erweitert und damit geändert. Für die erforderliche CEF-Maßnahme wurde eine Teilfläche mit 10.000 m² der Flurnummer 271, Gemarkung Unterweiler, in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss vom 31.05.2022 wird durch den Beschluss vom 28.03.2023 ergänzt.

Geltungsbereich (siehe unten bei Links "Lageplan")

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden: Flurnummer 272 Gemarkung Unterweiler

Im Osten: Flurnummer 274 Gemarkung Unterweiler Weg

Im Süden: Flurnummer 270 Gemarkung Unterweiler

Im Westen: Flurnummer 271 teilweise Gemarkung Unterweiler

Verfahrensart

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB im Regelverfahren aufgestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die Bebauung mit Solarmodulen im Sondergebiet, die Erschließung des Gebiets und der erforderliche Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft geregelt.

 

Burgwindheim, 30.03.2023

                                                                                                          (Siegel)

gez.

Johannes Polenz

Erster Bürgermeister